Ab Dezember weitere Einschränkungen im Sport
01.12.2020
Ab Dezember weitere Einschränkungen im Sport
Ab dem heutigen Tag, 01. Dezember 2020 bis zum 28. Dezember 2020 gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Aufgrund des hohen Inzidenzwertes von über 200 in den letzten sieben Tagen, verfügt der Landkreis Görlitz daher die in § 8 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vorgesehenen verschärfenden Maßnahmen. Es gilt eine Ausgangsbeschränkung, wenn es dafür keinen triftigen Grund gibt.
Einer dieser Gründe ist, dass Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs (eigene und gepachtete Kleingärten inbegriffen) gestattet ist.
Wir halten euch über Veränderungen auf dem Laufenden und stehen euch weiterhin telefonisch ((03581) 75008-0) und per
zur Verfügung.
Wir blicken hoffnungsvoll und voller Tatendrang auf das Sportjahr 2021

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