Laut der neu beschlossenen Corona-Schutz-Verordnung (geändert am 12.01.2022) ist Vereinssport ab heute (14.01.2022) unter Beachtung folgender Regeln wieder möglich:
• für die Nutzung von Innensportanlagen besteht die Pflicht zum Nachweis nach 2Gplus-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung
• bei der Nutzung von Außensportanlagen reicht ein Impf- oder Genesenennachweis aus, eine Kontakterfassung ist ebenfalls vorzusehen.
Für Trainer bzw. Übungsleiter gilt die 3-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Die Regelungen gelten unter der Voraussetzung, dass die Inzidenz im Landkreis Görlitz unter 1.500 bleibt und die Überlastungsstufe nicht erreicht wird. Aktuell liegt die Inzidenz unter 1.500 und es herrscht keine Überlastungsstufe.Tritt einer der genannten Punkte ein, ist eine Nutzung der Sportanlagen nur für Personen bis 18 Jahren möglich.
Detailierte Informationen sowie die FAQ'S finden Sie unter dem nachstehenden Link, bzw. auf der Homepage des Landessportbundes Sachsen.
Selbstverständlich stehen wir für Fragen weiterhin unter Tel. 0381/75008-0 oder per E-Mail unter zur Verfügung.