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Förderung von Ferienfreizeiten

Förderung von Ferienfreizeiten (ehemals Offenen Kinder- und Jugendsportarbeit)

 

Der Landkreis Görlitz fördert entsprechend seiner am 06.03.2019 vom Kreistag beschlossenen Richtlinie des Landkreises Görlitz zur Förderung des Sports (Sportförderrichtlinie) Ferienfreizeiten, welche der Schaffung und Erhaltung einer möglichst breiten Basis von Initiativen und Projekten der Kinder- und Jugendsportarbeit dienen. Insbesondere sollen die Ferienfreizeiten

  • zur demokratischen Erziehung der Jugend beitragen,
  • die Fähigkeit und Bereitschaft zur sozialen Verhalten fördern,
  • zur Gesundheitserziehung der Jugend beitragen,
  • Jugend- und gesellschaftspolitisch wirken,
  • Internationale Verständigung wecken.

 

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren erfolgt im Auftrag des Landkreises Görlitz über den Oberlausitzer Kreissportbund. Anträge sind bis zum 31. Januar des Förderjahres direkt beim Oberlausitzer Kreissportbund zu stellen.

 

Die Förderung der Ferienfreizeiten erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung und kann bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Zuwendungsfähig sind insbesondere:

  • Übernachtungskosten,
  • Nutzungskosten,
  • Kosten für die zentrale Verpflegung der Teilnehmer,
  • Kosten die im Zusammenhang von Freizeitaktivitäten der Teilnehmer stehen,
  • Fahrkosten.

Nicht förderfähig sind:

  • Anschaffungskosten.

 

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