Sportförderung
Sportförderung
Die Förderung des Sports erfolgt auf der Grundlage eines Zuwendungsvertrages zwischen dem Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) und dem Landessportbund Sachsen (LSB) im erheblichen Landesinteresse mit den Zielen, der sächsischen Bevölkerung ein flächendeckendes, vielfältiges und zeitgemäßes sportliches Angebot zu unterbreiten, leistungssportliche Talente auf ihrem Weg zu internationalen sportlichen Erfolgen für den Freistaat Sachsen zu unterstützen und die dafür notwendigen ehren- und hauptamtlichen Strukturen zu sichern.
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Förderung von Ferienfreizeiten (ehem. Offene Kinder- und Jugendsportarbeit)
Die Förderung soll der Schaffung und Erhaltung einer möglichst breiten Basis von Initiativen und Projekten der Kinder- und Jugendsportarbeit dienen. Mit Inkrafttreten des neuen Fördervertrages mit dem Landkreis Görlitz sind Förderanträge für Ferienfreizeiten bis zum 31. Januar eines Jahres direkt beim Oberlausitzer Kreissportbund zu stellen.
Die Richtlinie, den Förderleitfaden zur Richtlinie sowie den Antrag finden Sie unter „Sportjugend“ > „Ferienfreizeiten“.
Sportförderung des Landkreises Görlitz
Anträge des Landkreises für die Pauschalförderung, den Nachwuchsleistungssport, Fahrtkostenzuschüsse oder die Nutzung landkreiseigener Sportstätten finden Sie unter nachfolgendem Link.
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